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Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette
 
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  Personalplan Druckversion   |   Letzte Aktualisierung vom 15.04.2016

Mehr als zehn Jahre nach ihrer Gründung, ist die FASNK gewachsen. Der derzeitige Personalplan ist das Ergebnis dieses Wachstums und die FASNK erfüllt folglich die ihr auferlegten Aufträge.

Der Personalplan wurde zwischen 2012 und 2014 nicht signifikant verändert. Die Anzahl geplanter VZÄ ging leicht zurück. Ab dem Jahr 2015 wird die FASNK mit Sparmaßnahmen der Föderalregierung konfrontiert werden, die eine senkende Wirkung auf ihr Personalbudget implizieren wird.

Für die nächsten Jahre wurde eine Hochrechnung des Budgets erstellt und sein Einfluss auf die Anzahl Personen, die die FASNK einstellen kann. Verglichen mit dem Jahr 2014, muss die FASNK ihren Personalplan mit 97 VZÄ im Jahr 2019 senken. Diese deutliche Reduzierung wird zu der Tatsache führen, dass unvermeidliche Entscheidungen getroffen werden müssen, die sich auf gewisse Aktionen und Tätigkeiten beziehen. Die FASNK wird den Personalmitgliedern Priorität geben, die für Inspektionen und Kontrollen, Exporte und Bewusstseinsbildung/Schulungen/Beratung notwendig sind. Dies ist ausschließlich möglich, falls eine aktive und dynamische Personalpolitik geführt wird, in der Raum für internen Wechsel besteht.
 
   
Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit der Nahrungsmittelkette und die Qualität unserer Nahrungsmittel zu überwachen, um die Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen.

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