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Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette
 
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  Europäischer Kontext Druckversion   |   Letzte Aktualisierung vom 21.04.2016

In einem breiteren Rahmen ist die aktuelle Politik in Sachen Lebensmittelsicherheit in Europa die Frucht von gemeinsamen Anstrengungen, die auf eine integrierte und globale Herangehensweise abzielen und die gesamte Kette ,,von der Heugabel bis zum Teller’’ abdeckt. Sie ist erst Ende des Jahrhunderts entstanden, in Reaktion auf mehrere Skandale über die Lebensmittelsicherheit, wobei die BSE Krise am schlimmsten war. Ziel ist es, das Vertrauen der Verbraucher im Rahmen der Sicherheit von Lebensmitteln wieder zu gewinnen, dank einer harmonisierten gemeinschaftlichen Herangehensweise. Die Konzertierungen und Diskussionen auf europäischer Ebene, über das Grüne Buch bezüglich allgemeiner Prinzipien der Lebensmittelgesetzgebung der Europäischen Union (1997) und das Weißbuch über die Lebensmittelsicherheit (2000), haben schlussendlich zur allgemeinen Richtlinie des Lebensmittelrechtes (2002) geführt. Diese Richtlinie (Verordnung (EG) Nr. 178/2002, auch ,,General Food Law’’ genannt), legt die allgemeinen Prinzipien fest, um die Sicherheit der Nahrungsmittelkette zu gewährleisten, ohne die Konkretisierung der freien Zirkulation in der Gemeinschaft und die Einhaltung von internationalen Normen wie die des Codex Alimentarius.

Die General Food Law stellt ebenfalls die Basis für zahlreiche zusätzliche Gesetzgebungen dar, die in der Zwischenzeit in Kraft getreten sind, sowie das Hygienepaket und die Verordnungen über Amtskontrollen. Dies hat zur Umsetzung einer Herangehensweise geführt, die auf einer Risikoanalyse basiert, der Integrierung von einem Vorsorgeprinzip im Sektor von Lebensmitteln und Tierfuttermitteln, dem Schutz der Verbraucherinteressen, einer völlig transparenten Arbeit, der Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und der Bestimmung von Verantwortlichkeiten basierend auf Anbietern und Behörden. Der Anbieter wird als verantwortlich für die Produktsicherheit bestimmt. Die zuständigen Behörden müssen Amtskontrollen durchführen, um zu überprüfen, ob die Anbieter die Gesetzgebung einhalten. Die damit zusammenhängende und ergänzende Regelung legt ebenfalls Anforderungen fest, namentlich für die Hygiene von Tierfuttermitteln und die mikrobiologische Kriterien von Lebensmitteln.

Die Europäische Kommission beschloss,diese europäische Verordnung und den daraus resultierenden Rechtsrahmen einem Gesundheitscheck zu unterziehen um herauszufinden in welchem Maße die seit 2002 ausgeführte Lebensmittelpolitik funktioniert hat. Dieser Gesundheitscheck, auch ‘’Fitness Check’’ genannt, wurde über eine Beratungsfirma durchgeführt. Die in diesem Gesundheitscheck gestellten Fragen bezogen sich hauptsächlich auf das Erreichen der in dieser Verordnung verfolgten Zielsetzungen, den Einfluss der Verordnung auf die spezifische oder nationale Gesetzgebung sowie auf den Verwaltungsaufwand.

Parallel dazu werden vertikale Normen und Anforderungen festgelegt, u.a. für tierische Nebenprodukte, Kontaktmaterialien, Zusätze, besondere Ernährung, usw.

Diese Prüfung der Kommission sollte zur Überarbeitung einer gewissen Anzahl an Bestimmungen führen. Es ist noch nicht klar, was für einen Einfluss dies mit sich führen wird und was die möglichen Veränderungen sein könnten.

Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde geschaffen und stellt eine unabhängige Instanz dar, welche wissenschaftliche Empfehlungen ausstellt sowie eine wissenschaftliche sowie technische Unterstützung in allen Bereichen darstellt, die einen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit haben. Sie gibt auf unabhängige Art und Weise Auskünfte über alle Bereiche und kümmert sich ebenfalls um die Risikobezogene Kommunikation. Für die Risikobeherrschung wird sie über ein Netz aus nationalen Instanzen unterstützt.

Über ein Schnellwarnsystem (RASFF) werden Meldungen und Informationen in das Netzwerk von Kontaktstellen der 28 Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, der EFSA, Norwegen, Island und Liechtenstein übermittelt.

Sowohl die Empfehlungen der EFSA als auch die Informationen, die aus dem RASFF System stammen, werden verwendet, um das Kontrollprogramm der FASNK zu orientieren.

Innerhalb der Kommission überwacht das Lebensmittel- und Veterinäramt der Kommission (FVO, Food and Veterinary Office) nicht nur die Art und Weise, wie die Mitgliedsstaaten die Gesetzgebung umsetzen und anwenden sondern auch wie die Drittstaaten, die Produkte in die Europäische Union exportieren, gewährleisten, dass diese Produkte den europäischen Mindestnormen entsprechen. Das FVO widmet auch einen Teil ihrer Fähigkeiten ,,fact finding’’ Aufträgen, um ein umfassendes Bild zu erhalten, wie die Gesetzgebung umgesetzt wird, ebenfalls in den Bereichen, die vorher als weniger wichtig eingestuft wurden und die ,,best practices’’ zu identifizieren sowie diese anderen Mitgliedsstaaten bekannt zu machen.

Die Konzertierung zwischen den nationalen und europäischen Behörden wird über permanente Arbeitsgruppen (SCoPAFF – Standing Committees on Plants, Animals, Food and Feed) und Expertengruppen mit der Europäischen Kommission formalisiert und über Arbeitsgruppen des Rates. Es bestehen ebenfalls informelle über die EK geleitete Arbeitsgruppen, die darauf abzielen, den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Gesetzgebung über einen Erfahrungsaustausch durch nationale Experten zu helfen.

Neben der Konzertierung auf Ebene des CVO (Chief Veterinary Officers) und des COPHS (Chief Officer of Plant Health Services), wird eine Konzertierung ebenfalls zwischen den europäischen Agenturen der Lebensmittelsicherheit (Head of Agencies) organisiert. Letztere hat als Zielsetzung die Zusammenarbeit zwischen diesen Agenturen zu verbessern und ihnen zu ermöglichen voneinander zu lernen, wurde im Jahr 2013 umstrukturiert und verfügt von nun an über ein permanentes Sekretariat, das die Kontinuität garantiert. Die EK erkennt die Rolle, die dieses Konzertierungsorgan spielen kann, an und kann zur Ausarbeitung einer effizienteren Politik beitragen. Der Austausch von Informationen, Erfahrungen und der Zusammenarbeit auf Ebene des Erhalts der Lebensmittelgesetzgebung findet auch über Arbeitsgruppen, Versammlungen und informelle Seminare des FLEP (Food Law Enforcement Practitioners) statt.

Obwohl die europäische Politik in Sachen Lebensmittelsicherheit zu einer Harmonisierung in den meisten Bereichen geführt hat, erlaubt sie eine gewisse Flexibilität für eine gewisse Anzahl Aspekte. Mit ihren zahlreichen Selbstständigen, KMUs und Mikro-Unternehmen, muss Belgien ihnen Flexibilität gewährleisten können, auf die sie zurückgreifen können und ihnen ein geeignetes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 2013 hat die Europäische Kommission ein ehrgeiziges Maßnahmenprojekt vorgeschlagen, um die Lebensmittelkette in anderen Bereichen in Europa zu modernisieren, zu vereinfachen und zu stärken, indem die Herangehensweise, basierend auf den Risiken für die Sektoren, die sie noch nicht angewendet haben, erweitert wurde: ,,eine intelligentere Gesetzgebung für sicherere Lebensmitteln’’. Ziel ist die aktuelle EU Gesetzgebung über Tiergesundheit (Animal Health Law), Pflanzengesundheit (Plant Health Law) und Samen und Vermehrungsmaterial und die Amtskontrollen innerhalb der gesamten Nahrungsmittelkette auf 5 Verordnungen zu reduzieren (,,5 Pack’’).

Umfang und exakter Einfluss dieser vorgesehenen Gesetzgebung sind schwer zu bewerten aufgrund zahlreicher sekundärer Gesetzgebungen, die über delegierte oder Durchführungsrechtsakte vorgesehen sind. Darüber hinaus gehen sicherlich noch lange Diskussionen zwischen dem Parlament und dem Rat dem finalen Beschluss zwischen diesen zwei Rechtsinstrumenten voraus. Ein anderes wichtiges Augenmerk liegt auf der Revision der Finanzierungsregeln für Amtskontrollen und andere offizielle Tätigkeiten. Es ist folglich unabdingbar darauf aufmerksam zu machen, dass das allgemeine Prinzip, nachdem die zuständigen Behörden über die notwendigen Mittel verfügen müssen, um ihre Aufträge durchzuführen, noch mit einer ausreichenden nationalen Flexibilität umgesetzt werden kann.

Die aktuelle Politik und die hier oben genannten Initiativen, müssen in in einem Kontext betrachtet werden, in dem Europa sich erweitert und selbst mit ,,Europa 2020’’ 5 ehrgeizige Zielsetzungen für die Beschäftigung, Innovation, das Schulwesen und den sozialen Zusammenhalt und das Klima/ die Energie vorgeschlagen hat. Zusätzlich finden neue Technologien ihre Anwendung, die Komplexität der Produktionsverfahren steigt an, neue Tendenzen bilden sich innerhalb unserer Gesellschaft wie bspw. neue Essgewohnheiten (Insektenverzehr), es wird immer größeren Wert auf die Lebensmittelverschwendung gelegt, ohne dabei die Sicherheit von Lebensmitteln aus den Augen zu verlieren: Elemente, die zu einer konstanten Entwicklung der Gesetzgebung führen. In der Zwischenzeit, wie wir später detaillierter darauf eingehen werden, zählt der Verbraucher auf die Behörden, um auf die Sicherheit der Lebensmittelkette zu achten und Krisen sowie Zwischenfälle wie die in Deutschland im Jahr 2011 ausgebrochene EHEC Epidemie entgegen zu wirken. Kürzlich räumte der wirtschaftliche Betrug, aus dem der Skandal vom Pferdefleisch (2011) bestand, den Betrug bei Lebensmitteln in Europa Vorrang ein. Es ist klar, dass eine koordinierte Politik auf europäischer Ebene die meisten Erfolgschancen in der Zukunft hat. In diesem Zusammenhang, stellt sich die Umsetzung des ,,5 Pack’’ als besonders nützlich heraus.
 
   
Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit der Nahrungsmittelkette und die Qualität unserer Nahrungsmittel zu überwachen, um die Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen.

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