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Die FASNK als Organisation |
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Strategische und operative Zielsetzungen 2015-2017 Druckversion | Letzte Aktualisierung vom
22.04.2016 Der belgische Gesetzgeber hat der FASNK als ehrgeiziges Ziel die Überwachung der Sicherheit der Nahrungsmittelkette und der Qualität der Nahrungsmittel gesetzt, um die Gesundheit der Verbraucher, Tiere und Pflanzen zu schützen. Dieser Auftrag muss als Teil der europäischen ,,General Food Law'' angesehen werden. So liegt die Verantwortung für die Sicherheit von Lebensmitteln und Rohstoffen von Tierfuttermitteln zuerst bei den Unternehmen; die Behörde ist hingegen verantwortlich für die Kontrolle. Die Unternehmen müssen wirksame Eigenkontrollsysteme umsetzen und weiterführen, um diese Verantwortung zu tragen. Die Behörde muss wiederum ein wirksames Kontrollsystem umsetzen. Im Rahmen der verschiedenen operativen Ziele, legt die FASNK ebenfalls besonderen Wert auf kleine Unternehmen und KMUs, zum Beispiel, indem sie sie im Rahmen ihrer Informationspolitik miteinbezieht. Die FASNK achtet auf einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten. Die FASNK hat einen klaren und expliziten Auftrag erhalten, aber daneben muss sie auch als offizielle Behörde dem Allgemeinwohl dienen. Dies bedeutet, dass sie ihre Tätigkeiten so effizient und wirkungsvoll wie nur möglich organisieren und ausreichend in Tätigkeiten investieren muss, die das Wohlbefinden und den Wohlstand begünstigen. Die Aktionen und die Funktionsweise der FASNK, um ihre Zielsetzungen zu erreichen, wurden in aufeinanderfolgenden dreijährigen Businessplänen konkretisiert, der letzte umfasst die Jahre 2012 bis 2014. Die Herausgabe des neuen Businessplans fällt mit der fünfjährigen Legislatur der neuen Regierung zusammen. Obwohl der Businessplan nur 3 Jahre abdeckt, kann von dem Prinzip ausgegangen werden, dass in den großen Linien und soweit die Bedingungen unverändert bleiben, die strategischen Zielsetzungen auf die gesamte Legislatur anwendbar sind. Im Regierungsabkommen wurden eine gewisse Anzahl von Initiativen angekündigt, die einen Einfluss auf die Funktionsweise der FASNK haben könnten, aber ihr Ausmaß ist noch nicht bekannt. Insbesondere wird auf die Kapitel bezüglich der Modernisierung der öffentlichen Dienste und der Organisation der föderalen öffentlichen Funktion Bezug genommen. Die FASNK nimmt daran aktiv teil und passt ihre strategischen und operativen Zielsetzungen abhängig von diesen Modernisierungsverfahren an. Die durch die Regierung festgelegten budgetären Zielsetzungen haben einen großen Einfluss auf die Funktionsweise der FASNK. Im Allgemeinen werden die Personalkredite auf 4% herabgesetzt im Jahr 2015 und die Funktionsmittel auf 20 %. In jedem darauf folgenden Jahr kommt eine neue Senkung von 2% dazu. Für die FASNK werden die Einsparungen auf Ebene der Einnahmen anteilmäßig an der Dotation berechnet. Das Erreichen von budgetären Zielsetzungen ist selbstverständlich eine globale Zielsetzung für jede öffentliche Institution und sollte beim Ausführen jeder strategischen Zielsetzung berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck werden folgende Prinzipien angewendet:
Darüber hinaus können folgende Ereignisse die Überarbeitung der strategischen und operativen Zielsetzungen während der gesamten Dauer des Businessplans erfordern:
Der Businessplan für den Zeitraum 2015 - 2017 baut sich auf 5 strategische Themen auf : Innerhalb dieser strategischen Themen werden strategische Ziele festgelegt und dann in eine oder mehrere operative Ziele umgesetzt. Letztere sind entweder Projekte, die für ein vorgesehenes Datum ausgeführt werden müssen oder permanente Ziele, deren Indikatoren von kritischen Prozessen eingehalten werden müssen. Im Rahmen der operativen Ziele werden spezifische Aktionen festgelegt, über die ebenfalls eine Herangehensweise per fortwährenden Phasen festgelegt wird. Die Planung der operativen Zielsetzungen muss jedes Jahr bewertet und falls erforderlich überarbeitet werden. Die Planung für ein Jahr ist am detailliertesten und am verbindlichsten, die Planung für die nächsten Jahre ist informatorisch, aber es muss darauf geachtet werden, dass die Ziele am Ende des Businessplans erreicht worden sind. Der Businessplan selbst begrenzt sich auf die Festlegung von Themen und strategischen Zielsetzungen sowie auf eine allgemeine Beschreibung der operativen Zielsetzungen. Eine detaillierte Ausarbeitung ist in einem Dashboard aufgeführt, welches auf der Webseite der FASNK veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert (mindestens einmal pro Jahr) und im Beratungsausschuss kommentiert wird. Einleitend oder im Laufe des vorherigen Businessplans hat die FASNK alle Beteiligten befragt, die Organisation bezüglich ihrer Funktionsweise und ihrer Erwartungen zu bewerten. Dazu diente:
Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der vorherigen Jahre und die ausgeführten strategischen Zielsetzungen im neuen Regierungsabkommen berücksichtigt. |
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