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Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette
 
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  Thema 2: Ein geeigneter gesetzlicher Rahmen und begleitende Maßnahmen im Hinblick auf eine bessere Sicherheit der Nahrungsmittelkette Druckversion   |   Letzte Aktualisierung vom 21.04.2016

Vision

Kontrollen und Inspektionen sind für die Überwachung der Lebensmittelsicherheit erforderlich, aber haben nur den höchstmöglichen Effekt, falls sie sich im Rahmen einer allgemeineren Strategie und eines soliden juristischen Kontextes einschreiben, mit Begleitmaßnahmen, die es den Anbietern ermöglichen, die Gesetzgebung besser einhalten zu können.

Die Gesetzgebung und die Reglementierung können nur effizient umgesetzt werden, falls sie auf gesellschaftlichen Grundlagen beruhen. Die FASNK erhält das Konzertierungsmodell voll und ganz aufrecht, in dem alle Beteiligten, sowohl die Anbieter als auch die Verbraucher, ausreichend in der Ausarbeitung von Maßnahmen impliziert sind. Dies sollte garantieren, dass die Maßnahmen effizient sind, verhältnismäßig im Vergleich zum Ziel und innerhalb der durch die europäische Gesetzgebung festgelegten Eingrenzungen bleiben.

Im Rahmen des Möglichen sind Ergebnisse wichtiger als die Mittel.

Das ,,Hygienepaket’’ setzt sich aus einem ganzen Spektrum an Vorschriften zusammen, die meistens ihren Nutzen bewiesen haben. Bei einer gewissen Anzahl Fälle waren sie jedoch nicht an die derzeitigen technologischen Entwicklungen angepasst. Die FASNK zielt im Rahmen des Möglichen auf eine Anpassung der EU Gesetzgebung ab, um so die neuen Entwicklungen und spezifischen Bedingungen in Belgien zu berücksichtigen. Dort, wo die europäische Gesetzgebung der nationalen Politik einen Spielraum lässt oder falls außergewöhnliche Umstände es erfordern, werden wir immer eine sorgfältige Bewertung unter Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte durchführen. Die Lebensmittelsicherheit, unter Berücksichtigung aller Elemente des Vorsorgeprinzips, ist entscheidend, um Mindestanforderungen festzulegen. Aber sobald ausreichende Garantien erhalten wurden, wird der Akzent auf die Machbarkeit und die Anwendung von Maßnahmen, die administrative Vereinfachung, die Abwesenheit von ,,Gold plating’’ und die Unterstützung belgischer Unternehmen, gelegt.

Während den Verhandlungen über die EU Gesetzgebung zielt die FASNK darauf ab, ein « level playing field » (gleiche faire Ausgangsbedingungen) für den EU Markt zu erhalten und eine Ausartung an Regulierungen so weit wie nur möglich zu vermeiden. Falls dies gerechtfertigt werden kann, ziehen wir nationale Abweichungen vor.

Die Eigenkontrolle bleibt der Eckpfeiler der Politik, welche auf klaren, an jede spezifische Situation von Anbietern angepasst, Ergebnisverpflichtungen beruht. Das Inverkehrbringen von sicheren Lebensmitteln bleibt eine evidente Ergebnisverpflichtung, wie auch die Implementierung eines effizienten HACCP Systems oder die Umsetzung effizient getroffener Maßnahmen, falls nicht konforme Produkte der Kontrolle der Niederlassung doch noch entgangen sind.

Das ,,Hygienepaket’’ schreibt neben den Zielsetzungen ebenfalls Verpflichtungen von klaren Mitteln vor, indem spezifische Anforderungen festgelegt werden, die ebenfalls eingehalten werden müssen.

Die Umsetzung der korrekten Mittel, um die Ergebnisverpflichtungen zufriedenstellen zu können, und insbesondere die Umsetzung der HACCP Systeme, ist nicht immer einfach, insbesondere für kleine Unternehmen. Folglich bleiben die Handbücher während der Laufzeit des vorliegenden Businessplans ein wichtiges Arbeitsmittel, d.h. vor allem didaktisch gesehen, welches sich weiterentwickeln muss. Für den B2C Sektor werden wir prüfen, wie der Schwellenwert gesenkt werden kann, ohne das Niveau an Sicherheit zu senken und den Akzent auf die Anforderungen in Sachen Hygiene zu legen, kombiniert mit einer vereinfachten Herangehensweise des HACCP Systems. Darüber hinaus sollte die Übereinstimmung zwischen den Eigenkontrollhandbüchern und den ,,privaten’’ Lastenheften noch verstärkt werden. So kann Kohärenz entstehen und der Verwaltungsaufwand gesenkt werden.

Die Zertifizierung bleibt ebenfalls ein wichtiges Instrument, um die korrekte Implementierung der Eigenkontrollsysteme zu gewährleisten.

Die Anbieter der Nahrungsmittelkette stellen keine homogene Gruppe von Unternehmen dar. Und dies nicht nur aufgrund der Vielzahl an Produkten und Produktionsarten sondern auch, da sie sehr verschiedene Verhaltensweisen an den Tag legen. Die FASNK wird mehr Mittel in die Politik einfließen lassen, unter Berücksichtigung der Segmentierung der Anbieter basierend auf ihrer Haltung zu Verpflichtungen in Sachen Lebensmittelsicherheit.

In der Vergangenheit hat die FASNK zahlreiche Kommunikationsanstrengungen unternommen. Über unterschiedlichste Kanäle hat sie die Beteiligten angesprochen, ihnen diverse Schulungen angeboten. Da die Medien sich schnell weiterentwickeln und digitalisieren, muss eine globale Informationsstrategie ausgearbeitet werden. Die Messungen der Auswirkung sollte eine Arbeitsmittel werden, um diese Politik orientieren zu können.

Eine gut strukturierte und effiziente Rückverfolgbarkeit auf allen Ebenen der Kette bleibt die einzige Garantie, um im Falle von Zwischenfällen schnell eingreifen zu können, ohne das drakonische Maßnahmen erforderlich sein müssen. Dies ist nur möglich, wenn die Niederlassungen ihre interne und externe Rückverfolgbarkeit optimal ausgearbeitet haben und der FASNK diese Informationen ausreichend schnell übermitteln können. Ausgearbeitete Übungen bleiben ein nützliches Arbeitsmittel, aber diese müssen durch an die verschiedenen Sektoren bezüglich des schnellen Austausches an Daten geeignete Konventionen vervollständigt werden.

Um Zwischenfälle zu beherrschen, falls eine vollständige Risikobewertung nicht möglich ist, wendet die FASNK auf permanente Art und Weise das Vorsorgeprinzip an und berücksichtigt alle Faktoren und Prinzipien, die sich darauf beziehen (COM 2000-1).

Die Sicherheit der Nahrungsmittelkette ist par excellence eine internationale Frage. Es ist folglich wichtig, dass die FASNK über ein internationales Netz verfügt, welches mehr Einfluss auf die Entscheidungen in der EU ausüben kann und so den Export erleichtern kann.



Strategische und operative Zielsetzungen
     
S2.1 Die durch die FASNK ausgearbeitete oder auszuarbeitende Gesetzgebung stellt entweder folgende Basisprinzipien zufrieden: juristische Kohärenz, Klarheit, Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit bez. des Ziels, mit wenig administrativem Aufwand und ausgerichtet auf das Erreichen von Zielen oder wird an diese Prinzipien angepasst. Dieselben Prinzipien werden für die belgische und europäische Gesetzgebung, an deren Ausarbeitung die FASNK mitwirkt, verteidigt.
  O2.1.1 Permanente Bewertung des bestehenden gesetzlichen Rahmens im Hinblick die Prinzipien der strategischen Zielsetzung zufriedenzustellen.
  O2.1.2 Die Richtlinien werden fristgerecht umgesetzt und dort, wo die Verordnungen es vorsehen, werden national erforderliche Maßnahmen vorgesehen, zusätzlich zu den EU Verordnungen.
     
S2.2 Die in der Nahrungsmittelkette tätigen Anbieter besitzen alle erforderlichen Arbeitsmittel, um ein Eigenkontrollsystem auszuarbeiten, das der Gesetzgebung entspricht und sie müssen im Stande sein, dies auf vertrauenswürdige Art und Weise validieren zu lassen.
  O2.2.1 Die Arbeitsmittel zur Implementierung der Eigenkontrollsysteme sind verfügbar, an Bedürfnisse angepasst (entweder in Sachen Komplexität oder Art Anbieter), einfach anwendbar, mit geringstmöglichstem Verwaltungsaufwand und sind Teil einer aktiven Promotion mit einbegriffen für ihre Validierung.
  O2.2.2 Die FASNK überprüft die Glaubwürdigkeit der Validierung über die Zertifizierungsstellen.
  O2.2.3 Einrichtung der verpflichtenden Validierung des Eigenkontrollsystems für Tätigkeiten, die besondere Beachtung benötigen wie die Herstellung und/oder der Export gewisser Gruppen von Lebensmitteln oder auf Anfrage der sektoralen Organisationen.
     
S2.3 Die FASNK besitzt eine Schulungs- und Informationsstrategie, die Transparenz gewährleistet und den Konsumenten Auskünfte erteilt, die es ihnen ermöglichen, Lebensmittel in aller Sicherheit zu verwenden und den Anbietern die zu respektierenden Mittel der Gesetzgebung zur Verfügung stellt.
  O2.3.1 Miteinbeziehung der Kommunikation über diverse Medien in eine umfassende Strategie mit messbaren Zielsetzungen.
  O2.3.2 Ein differenziertes Angebot an Schulungen und Beratungen, die sich an unterschiedliche Zielgruppen wendet, ist verfügbar, mit besonderem Augenmerk auf Anfänger (,,starters’’) und Anbieter, bei denen Fehler behoben werden müssen und dies in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Behörden und sektoralen Vereinigungen.
     
S2.4 Die FASNK ist ausreichend auf die Beherrschung von Zwischenfällen und Krisen vorbereitet.
  O2.4.1 Die FASNK besitzt eine Politik, die auf die maximale Vorbeugung von Zwischenfällen und Krisen abzielt, dank einem effizienten Erfassen von Signalen, die Anhaltspunkte bezüglich dem eventuellen Eintritt gewisser Gefahren erteilt.
  O2.4.2 Die FASNK verfügt über aktuelle Krisenszenarios, eine Struktur der Beherrschung von Zwischenfällen und Krisen und sie kontrolliert die Verfügbarkeit sowohl von der Organisation als auch von den Anbietern, indem sie regelmäßig Übungen organisiert.
  O2.4.3 Die FASNK ist ein aktiver Partner für ein verbessertes Management von Lebensmittelvergiftungen.
     
S2.5 Das internationale Netz der FASNK ist ausgearbeitet und ermöglicht eine Unterstützung der belgischen Politik auf internationaler Ebene.
  O2.5.1 Weiterführen und falls möglich noch das Netz innerhalb der EU ausweiten (im Rahmen des HoA, des CVO, des COPHS, des SCOPAFF und des Codex Alimentarius).
 
   
Unsere Aufgabe ist es, die Sicherheit der Nahrungsmittelkette und die Qualität unserer Nahrungsmittel zu überwachen, um die Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen.

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