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FLASH - MÄRZ 2011
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NOTBEHANDLUNG VON PFERDEN, DIE KEINEN PASS BESITZEN
Eine Anweisung für Tierärzte, die Pferde behandeln, wurde vom Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Diese Anweisung definiert die Lösungen, die sich dem Tierarzt eröffnen, der ein Pferd, welches keinen Pass besitzt, dringend behandeln muss. Parallel zu dieser Anweisung hat die FASNK ein Rundschreiben für die Schlachthofbetreiber verfasst, welches sie über Ihre Verpflichtung informiert, das Statut ,,bestimmt zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr'' des Tieres in der Datenbank zu überprüfen.
Seite Identifizierung der Pferde: Arzneimittelbehandlung :
Ausschließlich verfügbar in Französisch und Niederländisch
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