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Q FIEBER: IMPFUNG UND REGISTRIERUNG
Der ministerielle Erlass über Bekämpfungsmaßnahmen gegen Coxiella burnetii bei Schafen und Ziegen wurda am 13. Mai 2011 veröffenticht.
In diesem Erlass wird eine verpflichtende Impfung von allen Schafen, die älter als 3 Monate sind, verlangt, die aus Betrieben stammen, in denen Coxiella burnetiï (Q Fieber) über PCR Analysen von Milchproben aus dem Milchtank oder über im Rahmen der Abortus-Kampagne entnommenen Proben aufgespürt wurde.
Die FASNK hat 50.000 Impfdosen Coxevac für diese Pflichtimpfung eingekauft. Dieser Impfstoff wird jedem Betrieb mit kontaminierten Ziegen gratis über die Tierärzte zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zur Impfkampagne gegen die Blauzunge, ist keine Entschädigung der Impfkosten vorgesehen. Die Impfung ist eine zusätzliche Maßnahme, die in den kontaminierten Betrieben angewendet wird, um die Ausscheidung der Bakterie des Q Fiebers zu senken. Darüber hinaus ermöglicht die Impfung die Verpflichtung aufzuheben, Milch, die aus den kontaminierten Betrieben stammt, einer Hitzebehandlung zu unterziehen, unter der Bedingung, dass alle nicht trächtigen Ziegen älter als 3 Monate geimpft wurden.
Die Impfung muss von einem zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden gemäß dem von Impfstoffhersteller vorgeschriebenen Impfschema, d.h. die Erstimpfung mit 2 Injektionen (in 3 Wochen Abständen), oder wenn die Erstimpfung schon stattgefunden hat eine Erinnerungsimpfung 9 Monate nach der vorherigen Impfung von allen nicht trächtigen Tieren, die älter als 3 Monate sind. Die Impfungen müssen innerhalb kürzester Zeit ausgeführt werden und spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Meldung einer Kontamination, selbst wenn das Auftreten von Coxiella burnetiï nicht mehr über eine neue Analyse der Tankmilch aufgespürt werden konnte. Der Tierarzt gibt selbst die Impfungen in Sanitel ein, gemäss den Instruktionen der Agentur, oder übermittelt das Formular ,,Registrierung der Impfung gegen Q Fieber’’ an den Dienst Krisenvorbeugung und Krisenverwaltung der FASNK, wenn er keine Zugang zu Sanitel hat.
Andere Tierhalter können ihre Herde mit dem frei auf dem Markt verfügbaren Impfstoff freiwillig impfen lassen. Diese Impfung kann ebenfalls durch den Tierarzt, der sie durchgeführt hat, registriert werden. Wenn ein Betrieb, der mit einem Impfstoff der Phase 1 geimpft wurde, sich später als kontaminiert herausstellen sollte, dann braucht die Milch nicht mehr Hitzebehandelt zu werden, wenn eine Impfbeweis vorgebracht werden kann.
Alle Infos zu diesem Thema unter der Webseite der FASNK : www.afsca.be/Tiergesundheit/Qfieber |
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