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Die hier unten stehende Mitteilung wurde an die spezialisierte Presse versendet.
AUFTRETEN VON VERBOTENEN BETÄUBUNGSMITTELN IN LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBEN
Das « Anatomical Therapeutic Chemical Classification System, (ATC-VE), das Teil der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist, hat in in seine Kategorie der Schlafmittel und der Beruhigungsmittel Substanzen wie Xylazin, Romifidin und Detomidin aufgenommen.
Auf dieser Grundlage hat die Föderale Agentur für Medikamente und Gesundheitsprodukte (AFMPS) mit Zustimmung der FASNK und der GD Tiere, Pflanzen und Fütterung des FÖD Volksgesundheit eine Liste der Medikamente aktualisiert, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb vorrätig sein dürfen oder nicht.
Gemäß des Gesetzes vom 28. August 1991 über die Ausübung der Veterinärmedizin, dürfen diese Medikamente ausschließlich von Tierärzten verabreicht werden. Sie dürfen in keinem Fall dem Verantwortlichen der Tiere zur Verfügung gestellt werden und in keinem Fall im Vorrat des verantwortlichen Viehhalters vorrätig sein.
Den Tierhaltern und Tierärzten wird eine Frist von 2 Monaten gewährt, um sich in Ordnung zu bringen.
Ab dem 1. Februar 2012 kann das Vorkommen solcher Medikamente zu einem Protokoll führen.
Siehe http://www.fagg-afmps.be/fr/news/news_agonistes_alpha_2_vet.jsp
Und genauer : Tableau des médicaments (DOC, 53.5 Kb)
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