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    FLASH - JANUAR 2012






   
BEWERBUNGSAUFRUF FÜR SELBSTSTÄNDIGE TIERÄRZTE ZUR AUSFÜHRUNG VON AUFGABEN FÜR AUDITS VON EIGENKONTROLLSYSTEMEN.

Es handelt sich bei vorliegendem Aufruf genauer gesagt um Aufgaben der Validierung der Eigenkontrollsysteme, die auszuführen sind in Schlachthöfen, Wildverarbeitungsbetrieben und Zerlegebetrieben, die frisches Fleisch in den Handel bringen, im Auftrag von zu diesem Zweck von der Agentur akkreditierten Inspektions- und Zertifizierungsorganismen.

Die allgemeinen Bedingungen, unter denen ein Tierarzt Aufgaben im Auftrag der Agentur ausführen kann, sind in der Rahmenübereinkunft zwischen der Agentur und dem Tierarzt beschrieben. Der Auszug ist im Anhang des vorher erwähnten Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 2004 enthalten.

Die besonderen Bedingungen bezüglich der Art, Dauer und dem Ort der Ausführung der Aufgaben sind in der Rahmenübereinkunft aufgelistet.

Sehen Sie das ,,Lastenheft VIII: Audits der Eigenkontrollsysteme'' ein.

Sie finden alle Informationen unter: http://www.fasnk.be/selbststandigetierarzte/

Senden Sie Ihre Bewerbung per Einschreiben an:
Unité nationale d'implémentation et de coördination (UNIC)
AFSCA
À l'attention de : J. CLYSTERS
Food Safety Center
Boulevard du Jardin Botanique, 55
1000 Bruxelles

Für mehr Auskünfte können Sie mit Jos Clysters :
jos.clysters@afsca.be oder 02.211.84.90 Kontakt aufnehmen.
 
 
 
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