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FLASH - JANUAR 2012
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Um die organisierte Bekämpfung der infektiösen bovinen Rhinotracheitis (IBR) zu beschleunigen und die Exportmöglichkeiten von Rindern zu erhalten wurde der Königliche Erlass (04.01.2007) über die Bekämpfung der infektiösen bovinen Rhinotracheitis am 22. November 2006 veröffentlicht.
Dieser Erlass besagte, dass alle Rinderbetriebe, ausgenommen Betriebe mit Mastkälbern, ab dem 05.01.2012 in Belgien über den Status 12, 13 oder 14 verfügen müssen.
Die Betriebe, die die Bedingungen für den Erhalt des Status nicht erfüllen, haben automatisch den Status I1 erhalten.
Aus diesen Status I1 Betrieben dürfen die Rinder nur in den Schlachthof befördert werden.
Aufgrund des milden Herbsts sind die Rinder spät in den Stall gekommen. Viele Betreiber haben sich mit den Blutproben oder vorgesehenen Impfungen verspätet. Die Arsia ist folglich stark in Verzug geraten mit der administrativen Bearbeitung in Bezug auf die Ausstellung des IBR Status.
Darüber hinaus wird das in Sanitel vorgesehene Modul, welches die Überprüfung des Status der Märkte und des IBR Status der Rinder, die in eine Sammelstelle befördert werden, ermöglicht, bald gestartet werden.
Aus diesen Gründen haben die Frau Ministerin Sabine Laruelle, Landwirtschaftsministerin, und die FASNK beschlossen den Rinderhandel bis zum 15.02.2012 zu erlauben ohne Berücksichtigung des IBR Status.
Andere Maßnahmen für die Status I1 Betriebe wie das Verbot des Weidenauftriebs und die Verpflichtung einen höheren IBR Status zu erhalten, bleiben vollständig in Anwendung.
Beim Ankauf von Rindern wird immer noch stark empfohlen den IBR Status des Ursprungsbetriebs zu überprüfen.
Sie können mehr Informationen bei der DGZ oder der Arsia erhalten.
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