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Nr.04 - MARZ 2012
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TOLLWUTIMPFUNG
Aufgrund von wiederkehrenden Fragen von Hunde- und Katzenbesitzern und praktizierenden Tierärzten zur Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung, möchte die FASNK an die auf europäischer Ebene geltenden Regeln erinnern.
Bei Bewegungen von Haustieren (Hunde, Katzen und Frettchen) zwischen Mitgliedsstaaten bleibt die Impfung gegen die Tollwut verpflichtend, zusätzlich zur Identifizierung dieser Tiere. Für die Länder der europäischen Gemeinschaft ist eine Tollwutimpfung gültig ab :
- entweder 21 Tagen nach Ende des vom Herstellers verlangten Impfprotokolls für die Erstimpfung in dem Land, im dem der Impfstoff verabreicht wird;
- oder sofort im Falle einer Nachimpfung insofern die Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung noch nicht abgelaufen ist.
Die Gültigkeitsdauer der Impfung ist die, die im Beipackzettel des Impfherstellers angegeben ist, in dem Land der Gemeinschaft, in dem der Impfstoff verabreicht wurde.
Diese Gültigkeitsdauer muss vom Tierarzt, der die Impfung im Teil IV des Passes durchgeführt hat, vermerkt werden.
Diese im Pass vermerkte Gültigkeitsdauer muss folglich als gültig für alle Länder der europäischen Gemeinschaft angesehen werden.
Diese Regel ist seit Inkrafttreten der europäischen Verordnung 998/2003/EG in Anwendung, seit dem 1. Oktober 2004. Vorher sah die Regel vor, dass die Tollwutimpfung 3 Jahre in Belgien gültig war und 1 Jahr im Ausland. Diese Regel ist nicht mehr seit dem 1. Oktober 2004 in Anwendung!
Achtung, für denselben Impfstoff kann das Mindestalter der Erstimpfung und die Häufigkeit der Auffrischung, die auf dem Beipackzettel des entsprechenden Landes angegeben sind, unterschiedlich von Land zu Land sein! Daher ist es wichtig auf dem Pass die im Beipackzettel vermerkte Gültigkeitsdauer anzugeben.
Zur Erinnerung, die Impfung gegen die Tollwut ist in Belgien für alle Hunde südlich der Sambre und Maas verpflichtend sowie für alle Hunde, die ihren Besitzer zum Camping an jeglichen Ort auf belgischen Territorium begleiten.
Mehr Infos über die Tollwut und die Anwendungsmaßnahmen unter der Website :
http://www.favv-afsca.fgov.be/santeanimale/rage/
Sowie unter der Website des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und der Umwelt:
http://www.health.belgium.be/eportal/AnimalsandPlants/travellingwithyourpets/index.htm
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